Saalesparkasse kündigt „Prämiensparen flexibel“

Die Saalesparkasse hat es wie zuvor u.a. den Sparkassen Anhalt-Bitterfeld, Stendal und Leipzig gleich getan. Sie versendet nunmehr auch massenhaft Kündigungsschreiben an die Kunden ihres Produktes „Prämiensparen flexibel“.

Zum Hintergrund:

Es handelt sich dabei um Sparverträge mit besonders hohen Renditen. So war neben dem variablen jährlichen Zins eine jährlich bis auf 50 Prozent steigende Verzinsung als Bonus auf die Sparrate vorgesehen. Die Kündigung betrifft vor allem Kunden, deren Verträge schon seit mehr als 15 Jahren laufen. Sie weisen daher aktuell eine hohe Verzinsung auf. Schön für die Kunden, schlecht für die Sparkasse. Diese Verträge möchte die Sparkasse nun aus den eigenen Büchern bekommen – aus Gründen der Rentabilität.

Die Saalesparkasse begründet die Vertragsauflösung in ihren Kündigungsschreiben mit der anhaltenden Niedrigzinsphase. Da die Sparkasse ein Wirtschaftsunternehmen sei, so die Begründung, sei sie im Hinblick auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit gezwungen, das Produkt „Prämiensparen flexibel“ gänzlich einzustellen. Mit dem Kündigungsschreiben unterbreitet die Sparkasse jedoch gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss eines Festgeldkontos mit Verzinsung, allerdings begrenzt auf eine Laufzeit von drei Jahren.

Die Sparkasse beruft sich auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kündigung:

Für die betroffenen Kunden des Kreditinstitutes ist Vorsicht geboten: Die Kündigungen könnten unwirksam sein. Denn hätte die Sparkasse die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstieges aus dem Sparvertrag, widerspräche dies der ursprünglichen Idee des Sparvertrages. In den Werbeflyern hatte die Sparkasse ihr Produkt mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren beworben.

In einem Verfahren, in welchem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen die Kündigungen hochverzinster Sparverträge durch die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vorging, hat das Landgericht Dessau-Roßlau, bestätigt durch das Oberlandesgericht Naumburg, die Anleger auf den individuellen Klageweg verwiesen. Die Wirksamkeit der Kündigungen wurde dabei aber nicht geprüft.

Unsere Empfehlung:

Betroffenen Kunden der Saalesparkasse ist daher zu raten, die Kündigung auf ihre Wirksamkeit anwaltlich zu überprüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.

Andreas Freitag, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kaptalmarktrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht