Ihre Experten im Versicherungsrecht

Der Klügere …

… kommt
zu uns.

Versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen verlangen Erfahrung.
Man führt sie nicht allein – sondern mit Experten,
die Versicherungsrecht wirklich verstehen.

Unsere Positionierung

Wir sind keine Generalisten.
Wir sind Experten
im Versicherungsrecht.

Über zwei Jahrzehnte. Ein Rechtsgebiet.

Seit mehr als 20 Jahren ist das Versicherungsrecht unser Spezialgebiet. Diese konsequente Fokussierung ermöglicht eine Tiefe der Expertise, die Generalisten schlicht nicht erreichen können. Wir kennen die Argumentation der Versicherer, wir kennen die Rechtsprechung – und wir wissen, wie man gewinnt.

Wir haben Verfahren vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Mitteldeutschland geführt und sind überregional sowie deutschlandweit tätig. Durch intensive und kontinuierliche Fortbildung bleiben wir stets am Puls der versicherungsrechtlichen Entwicklung.

Ausgewählte Verfahren haben wir bis zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht begleitet – mit Entscheidungen, die die versicherungsrechtliche Rechtsprechung nachhaltig geprägt haben.

Was wir für Sie tun

Ob Leistungsklage, Deckungsstreit oder komplexe Auseinandersetzung mit dem Versicherer – wir kennen die Materie von beiden Seiten und setzen Ihre Rechte auf höchstem fachlichem Niveau durch.

Klicken Sie auf einen Bereich, um mehr zu erfahren.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – und gleichzeitig zu jenen, bei denen Versicherer am häufigsten und mit den ausgereiftesten Mitteln die Leistung verweigern. Anzeigepflichtverletzungen, medizinisch-gutachterliche Auseinandersetzungen, abstrakte Verweisung auf andere Berufe: Wir kennen sämtliche Abwehrmechanismen der Versicherer aus langjähriger Praxis und wissen, wie man ihnen begegnet. Unser Ziel ist die vollständige Durchsetzung Ihrer BU-Rente – gerichtlich wie außergerichtlich.

  • Leistungsablehnungen und Anfechtung des Versicherungsvertrags
  • Einstellung laufender BU-Renten (Nachprüfungsverfahren)
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG
  • Abstrakte und konkrete Verweisung auf andere Berufe
  • Medizinische Begutachtung und Gegengutachten
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei sofortigem Leistungsstop
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ)

Nach einem Unfall streiten Versicherer regelmäßig über Invaliditätsgrad, Kausalität, Progressionsstaffel und nicht zuletzt den Unfallbegriff selbst. Hinzu kommen Fristenproblematiken und die stets streitige Frage der Mitwirkung von Vorerkrankungen nach § 182 VVG. Wir sichern Ihnen die vertraglich geschuldete Leistung – vollständig und mit der gebotenen Konsequenz.

  • Invaliditätsfeststellung, Bemessung und Progressionsstaffel
  • Streit über den Unfallbegriff nach § 178 VVG
  • Mitwirkung von Vorerkrankungen (§ 182 VVG)
  • Fristen: Invaliditätsfeststellung und Klagefrist
  • Todesfallleistungen und Krankenhaustagegeld
  • Unfallversicherung für Selbstständige und Geschäftsführer

Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm – bei Sachschäden kommt es auf den vollen Ersatz an. Versicherer wenden Obliegenheitsverletzungen, Unterversicherung, Gefahrerhöhungen oder Abzüge wegen Vorschäden ein. Wir begleiten Gebäude- und Hausratversicherungen ebenso wie betriebliche Sachversicherungen und führen Sachverständigenverfahren, wenn Parteien über den Schadensumfang streiten.

  • Gebäudeversicherung: Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Elementar
  • Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser
  • Technische Versicherungen und Maschinenbruch
  • Obliegenheitsverletzung und Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG)
  • Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG
  • Unterversicherungseinwand und Neuwertersatz

Lebens- und Rentenversicherungen versprechen Sicherheit – und halten dieses Versprechen nicht immer ein. Zu niedrige Rückkaufswerte, intransparente Überschussbeteiligungen, unwirksame Widerspruchsbelehrungen oder fehlerhafte Stornoabzüge sind typische Streitfelder. Wir kennen die umfangreiche BGH-Rechtsprechung zu diesen Fragen und setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. (ewiges Widerrufsrecht)
  • Rückkaufswerte, Stornoabzüge und Mindestrückkaufswerte
  • Überschussbeteiligung und Garantiezinsansprüche
  • Todesfallleistung und Bezugsrechtsstreit
  • Fondspolicen und kapitalanlageorientierte Lebensversicherungen
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen in Lebensverträgen

Die private Krankenversicherung ist ein häufiges Streitfeld – insbesondere bei der Erstattung von Behandlungskosten und bei Prämienanpassungen. Gerichte haben in den letzten Jahren erhebliche Rückforderungsansprüche gegen PKV-Versicherer anerkannt. Wir vertreten Versicherte gegen ihre private Krankenversicherung und prüfen, ob Beitragsanpassungen den gesetzlichen Anforderungen standhalten.

  • Erstattungsstreit: medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit
  • Unwirksame Prämienerhöhungen und Rückforderung
  • Leistungskürzung wegen vorvertraglicher Erkrankungen
  • Krankentagegeldversicherung und Nachprüfungsrecht
  • Pflegezusatzversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Notfallbehandlung, Rücktransport)

Die Rechtsschutzversicherung soll den Zugang zum Recht sichern – und wird von Versicherern häufig als Instrument zur Kostenvermeidung eingesetzt. Leistungsablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten, Streitigkeiten über den Versicherungsfall oder die Vorvertraglichkeit: Wir kennen die typischen Abwehrmechanismen und erzwingen Ihren Deckungsschutz.

  • Leistungsablehnung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten
  • Deckungsstreit: Versicherungsfall und Vorvertraglichkeit
  • Honorarstreit und Freistellungsanspruch
  • Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Vermieter, Verkehr
  • Straf-Rechtsschutz
  • Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

Directors-&-Officers-Versicherungen, E&O-Policies, Cyber-Deckungen und sonstige Spezialversicherungen sind rechtlich besonders komplex. Wir beraten auf Versicherer- und Versicherungsnehmerseite und begleiten Deckungsstreitigkeiten sowie die Schadensabwehr im Innenverhältnis. Fehler in der rechtlichen Aufarbeitung von D&O-Schäden können unternehmensgefährdende Ausmaße annehmen.

  • D&O – Directors & Officers Liability Insurance
  • Managerhaftung und Deckungsstreit
  • E&O / Errors & Omissions / Berufshaftpflicht international
  • Cyber-Versicherung: Deckungsfragen und Schadensregulierung
  • Vertrauensschadenversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgeschäden eines Betriebsstillstands ab – ob durch Feuer, Leitungswasser, Maschinenschaden oder behördliche Anordnung. Wenn Versicherer die Deckung verweigern, Haftzeiten verkürzen oder Entschädigungssummen kürzen, entstehen existenzielle Schäden. Wir setzen Ihre Ansprüche vollständig und mit dem notwendigen Nachdruck durch – gerichtlich wie außergerichtlich.

  • Leistungsablehnung und Deckungsstreit nach Betriebsunterbrechung
  • Feuer-BU, Leitungswasser-BU, Maschinen-BU
  • Streit über Haftzeiten und Entschädigungsgrenzen
  • Obliegenheitsverletzungen im Schadensfall
  • Betriebsunterbrechung durch behördliche Schließungsanordnung
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei akuter Liquiditätsgefährdung
  • Branchenspezifische BU-Klauseln und Sonderbedingungen

Im Baubereich kreuzen sich Bau-, Haftpflicht- und Sachversicherungen auf komplexe Weise. Bauleistungsversicherungen, Feuer-Rohbauversicherungen, Bauherrenhaftpflicht, Bauträgerhaftpflicht und Fertigstellungsabsicherungen sind rechtlich vielschichtig und in Schadenfällen regelmäßig streitanfällig. Wir vertreten Bauherren, Bauunternehmen und Bauträger bei der Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche und begleiten Deckungsstreitigkeiten mit Prozesserfahrung.

  • Bauleistungsversicherung: Leistungsablehnungen und Deckungsstreit
  • Feuer-Rohbauversicherung
  • Bauherrenhaftpflicht und Bauleiterverantwortung
  • Bauträgerhaftpflicht und Absicherung nach MaBV
  • Fertigstellungsversicherung
  • Baugewährleistungsversicherung
  • Streit über Schadensumfang und Sachverständigenverfahren

Von der privaten Haftpflicht bis zur komplexen Betriebshaftpflicht: Wir vertreten Versicherungsnehmer bei der Deckungsdurchsetzung gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer. Produkthaftpflicht, Umwelthaftung und Rückrufkosten sind Bereiche, in denen juristische Expertise über die wirtschaftliche Existenz entscheiden kann.

  • Private Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflicht und Rückrufkostenversicherung
  • Deckungsklage gegen den Haftpflichtversicherer
  • Umwelthaftpflicht (UHV)
  • Obliegenheitsverletzungen und Leistungsfreiheit
Brücke

Wir bauen Brücken

zwischen komplexen Versicherungsbedingungen und klaren Ansprüchen.

Haftungsrecht

Berufshaftpflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Wir betreuen berufshaftpflichtversicherte Rechtsanwälte und Steuerberater in Haftungsfällen – ausschließlich auf Berater- und Versichererseite. Dieses Mandat verlangt tiefes Verständnis sowohl des anwaltlichen bzw. steuerberatenden Berufsrechts als auch des Versicherungsrechts. Beides ist unser tägliches Handwerk.

Wir analysieren den Vorwurf, koordinieren die Schadensabwehr und begleiten gerichtliche wie außergerichtliche Auseinandersetzungen mit der Sorgfalt und Diskretion, die diese sensiblen Mandate verlangen.

Kontakt aufnehmen

Mandate in diesem Bereich übernehmen wir ausschließlich auf Seiten des Beraters oder des Versicherers – nicht auf Seiten der Anspruchsteller.

Anwaltshaftung

Fristversäumnis, fehlerhafte Beratung, mangelhafte Vertragsgestaltung – wir koordinieren Schadensabwehr und Deckung für Rechtsanwälte und deren Berufshaftpflichtversicherer. Von der Erstmeldung bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Steuerberaterhaftung

Falsche Gestaltungsberatung, unterlassene Hinweise, versäumte Fristen gegenüber Finanzbehörden – wir vertreten Steuerberater und deren Berufshaftpflichtversicherer in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen.

Deckungsrechtliche Analyse

Nicht jeder Haftungsfall löst Versicherungsschutz aus. Wir prüfen Deckung, Obliegenheiten und Ausschlüsse auf Versichererseite und begleiten streitige Deckungsfragen mit Prozesserfahrung.

Regressabwehr und Schadensminimierung

Regressansprüche lassen sich häufig reduzieren oder abwehren. Wir entwickeln Verteidigungsstrategien, verhandeln Vergleiche und vertreten im Prozess – stets mit dem Ziel effizienter Schadensabwicklung.

Zwei Fachanwälte denken
jeden Fall gemeinsam.

Was entsteht, wenn zwei Fachanwälte für Versicherungsrecht mit über zwei Jahrzehnten gemeinsamer Praxis Ihren Fall miteinander durchdenken? Eine Qualität der Argumentation, die Einzelanwälte und Generalisten nicht erreichen. Der strukturierte fachliche Austausch, die sich gegenseitig ergänzenden Schwerpunkte, das Vieraugenprinzip in der Strategie – das ist das Modell dieser Kanzlei.

Komplexe Mandate werden von beiden Anwälten besprochen. Was die eine Seite nicht sieht, sieht die andere. Was der eine aufbaut, schärft der andere. Das kommt Ihnen direkt zugute.

Rechtsanwalt Tobias Küverling

Tobias Küverling

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Steuerrecht · Mediator (TÜV CERT)

Tobias Küverling berät und prozessiert schwerpunktmäßig im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung, Deckungsrecht und Spezialversicherungen. Seine medizinrechtliche Zusatzexpertise ist ein wesentlicher Vorteil in BU-Verfahren, in denen medizinische und rechtliche Fragen untrennbar verknüpft sind.

Rechtsanwalt Andreas Freitag

Andreas Freitag

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht

Andreas Freitag ist auf die gerichtliche Durchsetzung von Versicherungsansprüchen und das Haftungsrecht spezialisiert. Seine kapitalmarktrechtliche Expertise ergänzt das versicherungsrechtliche Profil der Kanzlei insbesondere bei fondsgekoppelten Policen und Kapitalanlageprodukten.

KÜVERLING | FREITAG – Mitteldeutschland

Für Mitteldeutschland – und darüber hinaus

Wir sind vor allen Gerichten der Region präsent – und überregional sowie deutschlandweit tätig. Für unsere Mandanten kennen wir die Besonderheiten der jeweiligen Gerichtsstandorte und bereiten unsere Verfahren entsprechend vor.

Mandatsgespräche bieten wir für alle Mandanten auch per Videokonferenz an.

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Wir vereinbaren mit Ihnen umgehend einen Termin – persönlich oder per Videokonferenz.

+49 (0)345 – 58 21 029-0
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