Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Das Recht der Finanzdienstleistungen spielt im Hinblick auf die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei sowie die bearbeiteten Mandate eine übergeordnete Rolle. Bankrecht und Kapitalmarktrecht werden im Sprachgebrauch oft zu einem Rechtsgebiet zusammengefasst, obgleich sie mehrere Teilbereiche aus dem Privatrecht, öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie das Gesellschaftsrecht umspannen. Im privatrechtlichen Bereich umfasst das Bankrecht die klassischen Bankgeschäfte, den Zahlungsverkehr und das Verhältnis von Kreditinstituten zu Kunden. Hauptgebiet im öffentlich-rechtlichen Bereich ist vor allem das immer stärker durch europarechtliche Vorgaben geprägte Bankenaufsichtsrecht und das Zentralbankwesen.

Kapitalemissionen, Investorenschutz, Rechtsfragen der Finanzierung von Wirtschaftsunternehmen und der Kreierung neuer Finanzierungsformen sowie das Recht der Kapitalmarktinstitutionen sind Bereiche, auf die sich das Kapitalmarktrecht konzentriert.


Im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir zu allen Fragen der Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde. Unser Hauptaugenmerk liegt hierbei in der Vertretung von Anlegern im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kredit- und Sicherungsverträgen sowie Kapitalanlagemodellen. Hierzu gehören u.a. die Haftung bei fehlerhafter Beratung, Ansprüche aufgrund fehlerhafter Prospekte und die Rückabwicklung von Anlagemodellen unter Einbeziehungen von (britischen) Lebensversicherungen.

Zudem betreuen wir institutionelle Mandanten und Finanzdienstleister bei der Ausgestaltung von Verträgen, bei der Prozessführung und der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Forderung.

Im Bereich des Aktienrechts begleiten wir die Durchführung von Hauptversammlungen und beraten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Aktionärsrechten.


Beratungsschwerpunkte im Bankrecht und Kapitalmarktrecht:

    • Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunde
    • Kreditverträge und Kreditsicherung
    • Anlegerschutz
    • Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Anlegerschutz (u.a. Beratung bei Verlusten, versteckten Kosten, fehlender Transparenz und Aufklärung)
    • Aktienrecht (Durchführung von Hauptversammlungen, Abwehr bzw. Initiierung von Aktionärsklagen)
    • steuerrechtliche Beratung von Anlegern und Aktionären
    • Anlagemodelle unter Einbeziehung (britischer) Lebensversicherungen

Sie können von unserer Kompetenz profitieren:

Was fachanwaltliche Beratung für Sie bedeutet:

Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird lediglich an Rechtsanwälte vergeben, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen und besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen.

Ein Fachanwalt muss über eine mindestens dreijährige, ununterbrochene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen, in der eine hohe Fallzahl aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet wurde und einen Lehrgang sowie zusätzliche Prüfungen absolviert haben. Zudem ist er verpflichtet, sich jährlich in diesem Rechtsgebiet fortzubilden.

Durch dieses vertiefte Fachwissen gewährleistet eine Fachanwaltsbezeichnung eine hohe Beratungsqualität.


Ihr Ansprechpartner im Bankrecht und Kapitalmarktrecht:

Rechtsanwalt Andreas Freitag