Der Kauf eines neues Autos wird heutzutage meist gleich durch die Herstellerbank finanziert. Schließlich stellt es die schnellste und einfachste Möglichkeit dar, sich stolz neuer Autobesitzer zu nennen. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals Ende 2015 schlug der Stolz plötzlich in Ärger um und Verbraucher fragten sich: Wie kann ich mich von Kauf- und Darlehensvertrag wieder lösen?
Eine Möglichkeit für Verbraucher: Widerruf des Darlehensvertrages
Grundsätzlich gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist, die mit dem Abschluss des Autokredits zu laufen beginnt. Enthält die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Vertragsurkunde jedoch Fehler oder nicht die gesetzlichen Pflichtangaben, beginnt die Frist nie zu laufen. Der Darlehensvertrag kann daher noch immer widerrufen werden.
Nach unserer Prüfung sind Verbrauchern die erforderlichen Pflichtangaben nicht vollständig erteilt worden. Betroffen sind Darlehensverträge von Autobanken wie beispielsweise des Volkswagen-Konzerns (Volkswagen Bank, Audi Bank, Skoda Bank und SEAT Bank), die ab Juni 2014 abgeschlossen wurden.
Rechtsfolge: Geld zurück, Auto zurück
Widerruft der Verbraucher wirksam den Darlehensvertrag, ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Es handelt sich um sogenannte verbundene Verträge, bei denen der Verbraucher bei Widerruf des einen – aufgrund seiner wirtschaftlichen Einheit – auch nicht mehr an dem anderen Vertrag festhalten muss. Aus dem mit der Bank abgeschlossenen Darlehensvertrag schuldet der Verbraucher weder Zins- noch Tilgungsleistungen, sein Auto gibt er zurück. Die Landgerichte Berlin und Arnsberg haben einem VW-Kunden bereits Recht gegeben. Weitere Urteile sollen folgen.
Nach unserer Einschätzung schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung. Doch selbst für den Fall, dass eine Entschädigung zu leisten wäre, dürfte eine solche angesichts der kurzen Vertragslaufzeit bei durchschnittlichem Gebrauch relativ gering ausfallen.
Unser Fazit
Die Widerrufsmöglichkeit stellt für Verbraucher einen Ausweg dar, sich vom Darlehen zu lösen und sein gebrauchtes Fahrzeug loszuwerden. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Wer beabsichtigt, den sogenannten Widerrufsjoker zu ziehen, sollte den Darlehensvertrag zunächst anwaltlich prüfen lassen.