Mediation

Der Begriff der Mediation wird in § 1 Mediationsgesetz definiert. Danach ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Das Mediationsverfahren ist weitaus flexibler als ein Gerichtsverfahren und erlaubt den Parteien gemeinsam eine Einigung zu erarbeiten, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Parteien wirken hierbei selbst aktiv bei der Lösung ihres Konflikts mit. Der Mediator ist kein Richter oder Schlichter sondern Mittler zwischen den Parteien. Durch die Ausbildung zum Mediator verfügt er über Methoden, die zur gemeinsamen Bewältigung eines Konflikts beitragen können. Die Parteien behalten in der Mediation die Entscheidungsgewalt über die Fortführung und den Ausgang des Verfahrens sowie den Inhalt der zum Abschluss ausgearbeiteten rechtsverbindlichen Mediationsvereinbarung.


Schwerpunkte der Mediation:

  • Nachfolgeregelungen, Unternehmensnachfolge
  • Mediation in der Ehe, bei Scheidung und Erbschaft
  • Mediation am Arbeitsplatz
  • Nachbarschaftsmediation
  • Baumediation

Herr Rechtsanwalt Küverling absolvierte im Jahr 2014 die Ausbildung zum Mediator (ARBER-Seminare).


Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Mediator Tobias Küverling