Wir beraten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Neben der beratenden Tätigkeit vertreten wir unsere Mandanten auch bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden und übernehmen die Prozessvertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.
Beratungsschwerpunkte im Steuerrecht:
- Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren
- Beratung in einkommensteuerrechtlichen Fragen
- Beratung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen
- steuerliche Gestaltung bei Vermögensübergaben und Unternehmensnachfolgen
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Immobilien, Kapitalanlagen, betriebliche Altersversorgung
- Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
- Prozessvertretung vor Finanzgerichten einschließlich des Bundesfinanzhofs
Sie können von unserer Kompetenz profitieren:
Was fachanwaltliche Beratung für Sie bedeutet:
Der Titel Fachanwalt für Steuerrecht wird lediglich an Rechtsanwälte vergeben, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen und besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen.
Ein Fachanwalt muss über eine mindestens dreijährige, ununterbrochene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen, in der eine hohe Fallzahl aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet wurde und einen Lehrgang sowie zusätzliche Prüfungen absolviert haben. Zudem ist er verpflichtet, sich jährlich in diesem Rechtsgebiet fortzubilden.
Durch dieses vertiefte Fachwissen gewährleistet eine Fachanwaltsbezeichnung eine hohe Beratungsqualität.
Ihr Ansprechpartner im Steuerrecht: