Medizinrecht

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Das Medizinrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet. Neben typischen Rechtsfragen zur Arzthaftung bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern umfasst das Medizinrecht auch weite Teile des Sozialrechts, des öffentlichen Rechts und nicht zuletzt auch des Versicherungsrechts. Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet gewinnt dabei aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, dem Fortschritt in Technik und Behandlungsmethoden und immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Gesundheitswesen beständig an Bedeutung.


Zu unseren Mandanten gehören Ärzte, Apotheken und Physiotherapiepraxen die wir zu berufsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen beraten. Darüber hinaus begleiten wir Patienten und Behandler in arzthaftungsrechtlichen Verfahren und unterstützen unsere Mandanten bei der Ausarbeitung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Für Versicherungsnehmer setzen wir zudem Ansprüche sowohl gegen private Krankenversicherer als auch Ansprüche aus dem Sozialrecht im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung durch.


Beratungsschwerpunkte im Medizinrecht:

    • Arzthaftungsrecht
    • ärztliches Berufsrecht und Berufsrecht sonstiger Heilberufe
    • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
    • Apothekenrecht
    • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
    • Überprüfung von Pflegebegutachtungen
  • privates Krankenversicherungsrecht

Sie können von unserer Kompetenz profitieren:

Was fachanwaltliche Beratung für Sie bedeutet:

Der Titel Fachanwalt für Medizinrecht wird lediglich an Rechtsanwälte vergeben, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen und besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen.

Ein Fachanwalt muss über eine mindestens dreijährige, ununterbrochene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen, in der eine hohe Fallzahl aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet wurde und einen Lehrgang sowie zusätzliche Prüfungen absolviert haben. Zudem ist er verpflichtet, sich jährlich in diesem Rechtsgebiet fortzubilden.

Durch dieses vertiefte Fachwissen gewährleistet eine Fachanwaltsbezeichnung eine hohe Beratungsqualität.


Ihr Ansprechpartner im Medizinrecht:

Rechtsanwalt Tobias Küverling