Fehlende Aufklärung über Behandlungsrisiken kann zu Arzthaftung und Schadensersatz führen
Veröffentlicht amAuch bei Routineeingriffen sind Ärzte verpflichtet, die Patienten über Risiken aufzuklären. Im Falle des Eintritts einer Komplikation kann bereits die fehlende Aufklärung zu Ansprüchen aus Arzthaftung führen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte kürzlich über einen Fall im Bereich Arzthaftung zu entscheiden, in dem ein Facharzt vor einer Routinebehandlung den Patienten nicht ausreichend über die Risiken der […]