Versicherungsrecht

Dem Versicherungsrecht kommt in der täglichen Rechtspraxis große Bedeutung zu. Auf dem Markt existieren unzählige Versicherungen, die aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken sind. Im Durchschnitt verfügt jeder Mensch in Deutschland über fünf bis sechs Versicherungsverträge mit denen die unterschiedlichsten Risiken abgesichert werden. Leistet ein Versicherer nicht, kann dies schnell existenzbedrohend werden.

Umso mehr sollte daher bei Rechtsfragen aus dieser komplexen Materie der Rat eines spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden.


Wir vertreten private Versicherungsnehmer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen zu allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer wichtiger Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Vermittlerrecht, hier insbesondere das Vertragsrecht und Haftungsrecht von Versicherungsmaklern. Zudem betreuen wir Spezialversicherer bei der Abwehr gegen sie gerichteter Ansprüche. Im Rechtsschutzversicherungsrecht führen wir für Versicherungsnehmer und anwaltliche Auftraggeber Stichentscheide und Deckungsverfahren durch, um Kostendeckung für die weitere anwaltliche Tätigkeit abzusichern.


Beratungsschwerpunkte im Versicherungsrecht:

  • Sachversicherungsrecht (u.a. Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung und Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Personenversicherungsrecht (u.a. Lebensversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (Recht der Pflichtversicherungen, privates und betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Versicherungsvermittlerrecht (u.a. Vertragsrecht, Haftungsrecht, Erlaubnisverfahren und Registrierung von Versicherungsvermittlern)
  • Internationales Versicherungsrecht (u.a. Rechtsanwendung bei Auslandsberührung, europäische Versicherungsrichtlinien)

Sie können von unserer Kompetenz profitieren:

Was fachanwaltliche Beratung für Sie bedeutet:

Der Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht wird lediglich an Rechtsanwälte vergeben, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen und besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen.

Ein Fachanwalt muss über eine mindestens dreijährige, ununterbrochene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen, in der eine hohe Fallzahl aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet wurde und einen Lehrgang sowie zusätzliche Prüfungen absolviert haben. Zudem ist er verpflichtet, sich jährlich in diesem Rechtsgebiet fortzubilden.

Durch dieses vertiefte Fachwissen gewährleistet eine Fachanwaltsbezeichnung eine hohe Beratungsqualität.


Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Küverling

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Andreas Freitag